Tarife

Tarif 2023

Therapeutische Leistungen

Unsere therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen im Rahmen einer Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin vergütet. Je nach Krankenkasse werden Ihnen 50-90% der Kosten rückerstattet. Eine ärztliche Überweisung ist mit Ausnahme einzelner Krankenkassen resp. ausgewählter Versicherungsprodukte nicht erforderlich, auch nicht beim Hausarztmodell. Erkunden Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Deckung und den Selbstbehalt.

Die erbrachten Leistungen stellen wir monatlich in Rechnung (Zahlungsfrist 30 Tage). Den Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse oder Versicherung liegt der Rechnung bei. Für die Erstkonsultation planen Sie 60-90 Minuten ein, eine Folgekonsultation dauert normalerweise zwischen 45 und 60 Minuten.

  • Alternativmedizin: Akupunktur und TCM
    CHF 132 pro 60 Min.
  • Komplementärtherapie: Shiatsu und Reflexzonentherapie
    CHF 129 pro 60 Min.
  • Medizinische Massagen
    CHF 120 pro 60 Min.

Gesundheitsmassage

Die Gesundheitsmassage ist keine therapeutische Leistungen und wird nicht von den Krankenkassen rückvergütet. Es gilt Barzahlung.

  • Gesundheitsmassage
    CHF 70 für 45 Min.
    CHF 90 für 60 Min.

Geschenk-Gutscheine

Schenken Sie Wohlbefinden und Entspannung. Gutscheine sind für Gesundheitsmassage, Klassische Massage, Shiatsu und Fussreflexzonentherapie erhältlich und sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Gutscheine werden nur gegen Barzahlung ausgehändigt.


Krankenkassen

Krankenkassen Prämienvergleich

Beachten Sie bei einem Neuabschluss oder Wechsel der Zusatzversicherung unbedingt folgende Punkte:

  • Zusatzversicherungen können nicht über die Prämie verglichen werden. Die Leistungen zwischen den Krankenkassen und einzelnen Versicherungsprodukten sind zu unterschiedlich. Generell bedeuten tiefere Prämien auch tiefere Leistungen, tiefere Rückvergütungen und weitere Einschränkungen.

  • Die meisten Krankenkassen schliessen mit über Sechzigjährigen und Personen mit chronischen Beschwerden keine Zusatzversicherungen ab. Entscheiden Sie sich deshalb frühzeitig, so lange Sie noch jung und gesund sind, für eine Zusatzversicherung.

  • Planen Sie die Zusatzversicherung zu wechseln, muss zuerst die schriftliche Zusage der neuen Krankenkasse vorliegen, dass Sie ohne Vorbehalt aufgenommen werden. Erst dann kündigen Sie die alte Zusatzversicherung. Zusatzversicherungen können auf Ende Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss somit spätestens Ende September bei der Krankenkasse eintreffen.
  • Grundversicherung und Zusatzversicherungen müssen nicht zwingend bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen werden.

Hans-Peter Glauser ist als Naturarzt anerkannt. Concordia und EGK Versicherte profitieren deshalb von einer höheren Rückvergütung.