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Krankenkassen
Unsere therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen im Rahmen einer
Zusatz-versicherung für Alternativmedizin
übernommen. Eine ärztliche
Überweisung ist normalerweise nicht
erforderlich. Der vergütete
Leistungsumfang ist von der Krankenkasse abhängig.
Informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer
Krankenkasse über Ihre Deckung:
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ist der Therapeut anerkannt
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welche Behandlungsmethoden sind anerkannt
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wie hoch
ist persönliche Kostenbeteiligung
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ist eine ärztliche Überweisung erforderlich
Information für Concordia-Versicherte
Wir sind als Naturarzt anerkannt
und deshalb profitieren Sie von einer höheren Rückvergütung.
- Natura: 75% Rückvergütung bis max. Fr. 4000.-- pro Kalenderjahr
- Natura-Plus: 75% Rückvergütung bis max. Fr. 6000.-- pro Kalenderjahr
Information für EGK-Versicherte
Wir sind als Naturarzt anerkannt
und deshalb profitieren Sie von unbegrenzten
Leistungen.
- EGK-SUN-Basic A: 80% Rückvergütung unbegrenzt
Wichtige Punkte beim Wechsel der Zusatzversicherung
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Zusatzversicherungen und Grundversicherung
müssen nicht bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen werden.
Für Familien mit Kinder kann dadurch aber der Familienrabatt
wegfallen.
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In eine Zusatzversicherung wird normalerweise nur aufgenommen,
wer nicht chronisch krank und jünger als 60 Jahre ist. Aus
diesem Umstand ergibt sich, dass chronisch Kranke
und Senioren nicht mehr die Möglichkeit haben, eine
Zusatzversicherung abzuschliessen resp. die Zusatz-versicherung
zu wechseln.
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Bevor Sie die alte Zusatzversicherung kündigen,
muss die schriftliche Zusage
der neuen Kranken-kasse vorliegen, dass
Sie ohne Vorbehalt in die Zusatzversicherung aufgenommen werden.
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In der Regel kann die Zusatzversicherung auf
Ende Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt
werden, d.h. die Kündigung muss bis Ende September bei der
Krankenkasse ein-treffen.
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Lassen Sie sich nicht von tiefen Prämien locken.
Bedenken Sie, dass tiefe Prämien
meistens auch tiefere Leistungen bedeutet.
Zusatzversicherungen können nur
über den Leistungskatalog verglichen werden.
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Wechseln Sie die Zusatzversicherung nicht, wenn
Sie in einer laufenden Behandlung stehen, schwanger sind oder
die neue Krankenkasse einen Vorbehalt macht.
Kosten der therapeutischen Leistungen
Eine Stunde kostet 116 Franken, unabhängig der
angewendeten Behandlungsmethoden. Für die Erst-konsultation müssen
Sie 60-90 Minuten einberechnen, eine Folgekonsultation dauert zwischen 30 und
60 Minuten. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen monatlich in
Rechnung gestellt. Den beiliegenden Rückforderungsbeleg schicken Sie
für die Rückvergütung Ihrer Krankenkasse ein.
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