Krankenkassen

Unsere therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen im Rahmen einer Zusatz-versicherung für Alternativmedizin übernommen. Eine ärztliche Überweisung ist normalerweise nicht erforderlich. Der vergütete Leistungsumfang ist von der Krankenkasse abhängig. Informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Deckung:

  • ist der Therapeut anerkannt

  • welche Behandlungsmethoden sind anerkannt

  • wie hoch ist persönliche Kostenbeteiligung

  • ist eine ärztliche Überweisung erforderlich

Information für Concordia-Versicherte

Wir sind als Naturarzt anerkannt und deshalb profitieren Sie von einer höheren Rückvergütung.
 - Natura: 75% Rückvergütung bis max. Fr. 4000.-- pro Kalenderjahr
 - Natura-Plus: 75% Rückvergütung bis max. Fr. 6000.-- pro Kalenderjahr 

 

Information für EGK-Versicherte

Wir sind als Naturarzt anerkannt und deshalb profitieren Sie von unbegrenzten Leistungen.
 - EGK-SUN-Basic A: 80% Rückvergütung unbegrenzt 

 

Wichtige Punkte beim Wechsel der Zusatzversicherung

  • Zusatzversicherungen und Grundversicherung müssen nicht bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Für Familien mit Kinder kann dadurch aber der Familienrabatt wegfallen.

  • In eine Zusatzversicherung wird normalerweise nur aufgenommen, wer nicht chronisch krank und jünger als 60 Jahre ist. Aus diesem Umstand ergibt sich, dass chronisch Kranke und Senioren nicht mehr die Möglichkeit haben, eine Zusatzversicherung abzuschliessen resp. die Zusatz-versicherung zu wechseln.

  • Bevor Sie die alte Zusatzversicherung kündigen, muss die schriftliche Zusage der neuen Kranken-kasse vorliegen, dass Sie ohne Vorbehalt in die Zusatzversicherung aufgenommen werden.

  • In der Regel kann die Zusatzversicherung auf Ende Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden, d.h. die Kündigung muss bis Ende September bei der Krankenkasse ein-treffen.

  • Lassen Sie sich nicht von tiefen Prämien locken. Bedenken Sie, dass tiefe Prämien meistens auch tiefere Leistungen bedeutet. Zusatzversicherungen können nur über den Leistungskatalog verglichen werden.

  • Wechseln Sie die Zusatzversicherung nicht, wenn Sie in einer laufenden Behandlung stehen, schwanger sind oder die neue Krankenkasse einen Vorbehalt macht.

Kosten der therapeutischen Leistungen

Eine Stunde kostet 116 Franken, unabhängig der angewendeten Behandlungsmethoden. Für die Erst-konsultation müssen Sie 60-90 Minuten einberechnen, eine Folgekonsultation dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Den beiliegenden Rückforderungsbeleg schicken Sie für die Rückvergütung Ihrer Krankenkasse ein.

 

© 2004-2012 Hans-Peter Glauser

Ganzheitlich und Kompetent